Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen der CS-Company für die Erbringung von Webdesign-Dienstleistungen. Stand: Mai 2026.
Allgemeine Geschäftsbedingungen der CS-Company für die Erbringung von Webdesign-Dienstleistungen. Stand: Mai 2026.
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der CS-Company, Inhaber Collin Schwierz, Neuer Kamp 15, 49170 Hagen am Teutoburger Wald (nachfolgend „CS-Company") und ihren Auftraggebern über die Erbringung von Webdesign-Dienstleistungen, Website-Entwicklung, Web-Pflege sowie SEO- und Beratungsleistungen.
1.2 Die Leistungen von CS-Company richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Verträge mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB werden nicht geschlossen. Mit Vertragsschluss bestätigt der Auftraggeber, in Ausübung seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit zu handeln.
1.3 Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, CS-Company stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.
1.4 Ein Vertrag kommt zustande durch Auftragsbestätigung von CS-Company in Textform (E-Mail genügt) oder durch Aufnahme der Leistungserbringung. Angebote von CS-Company sind freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich als bindend bezeichnet.
2.1 Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, dem Leistungsschein oder der Leistungsbeschreibung. CS-Company erbringt die vereinbarten Leistungen nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung.
2.2 CS-Company ist berechtigt, Leistungen durch qualifizierte Subunternehmer zu erbringen, bleibt dem Auftraggeber gegenüber jedoch für die ordnungsgemäße Leistungserbringung verantwortlich.
2.3 Änderungen oder Erweiterungen des Leistungsumfangs (Change Requests) bedürfen der schriftlichen Vereinbarung und können zu einer Anpassung von Terminen und Vergütung führen.
3.1 Die Vergütung richtet sich nach dem vereinbarten Angebot. Alle Preisangaben verstehen sich, sofern nicht anders ausgewiesen, in Euro zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.
3.2 Bei Projektverträgen wird grundsätzlich eine Anzahlung in Höhe von 50 % der vereinbarten Nettovergütung mit Auftragsbestätigung fällig. Der Restbetrag ist nach Abnahme der fertigen Leistung sofort fällig. Die Aufnahme der Leistungserbringung erfolgt erst nach Eingang der Anzahlung.
3.3 Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar, sofern nicht abweichend vereinbart. Stundenweise erbrachte Dienstleistungen werden monatlich abgerechnet.
3.4 Bei Zahlungsverzug ist CS-Company berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (§ 288 Abs. 2 BGB) sowie eine Verzugspauschale in Höhe von 40,00 € (§ 288 Abs. 5 BGB) zu berechnen. Die Verzugspauschale wird auf einen geschuldeten Schadensersatz angerechnet, soweit der Schaden in Kosten der Rechtsverfolgung begründet ist. Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben unberührt.
3.5 CS-Company ist berechtigt, bei Zahlungsverzug von mehr als 30 Tagen die Leistungserbringung bis zur vollständigen Begleichung offener Forderungen zurückzuhalten. Vereinbarte Termine verlängern sich entsprechend.
4.1 Der Auftraggeber ist verpflichtet, CS-Company alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Zugänge und Materialien rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.
4.2 Verzögerungen, die auf fehlender oder verspäteter Mitwirkung des Auftraggebers beruhen, gehen nicht zu Lasten von CS-Company. Vereinbarte Termine verlängern sich entsprechend.
4.3 Der Auftraggeber benennt einen fachlich qualifizierten Ansprechpartner, der verbindliche Entscheidungen treffen kann.
5.1 CS-Company gewährleistet, dass die erbrachten Leistungen zum Zeitpunkt der Abnahme die vereinbarten Eigenschaften besitzen und frei von wesentlichen Mängeln sind. Unerhebliche Abweichungen berechtigen nicht zur Ablehnung der Abnahme.
5.2 Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung schriftlich zu rügen. CS-Company hat das Recht zur Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Neulieferung. Schlägt die Nacherfüllung endgültig fehl, stehen dem Auftraggeber die gesetzlichen Rechte zu.
5.3 Die Verjährungsfrist für Gewährleistungsansprüche beträgt im B2B-Verhältnis 12 Monate ab Abnahme der Leistung. Diese Verkürzung gilt nicht in den gesetzlich zwingenden Fällen, insbesondere bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei arglistig verschwiegenen Mängeln, bei Übernahme einer Garantie sowie in den weiteren Fällen des § 309 Nr. 8 lit. b ff. BGB; in diesen Fällen gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.
6.1 CS-Company haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.
6.2 Bei einfach fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt, maximal auf den Wert des jeweiligen Auftrags.
6.3 Im Übrigen ist die Haftung von CS-Company ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden und Folgeschäden.
7.1 Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen vertraulichen Informationen, insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse der jeweils anderen Partei, dauerhaft geheim zu halten und nicht an Dritte weiterzugeben, es sei denn, es besteht eine gesetzliche Verpflichtung zur Offenlegung. Diese Pflicht besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.
7.2 Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt nach den Bestimmungen der DSGVO und des BDSG. Soweit CS-Company im Rahmen der Leistungserbringung – insbesondere bei Wartungs- oder Pflegeleistungen mit Zugriff auf Kundendaten des Auftraggebers – personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet, schließen die Parteien vor Aufnahme der Verarbeitung einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO. CS-Company stellt dem Auftraggeber hierzu eine entsprechende Mustervereinbarung in Textform zur Verfügung; eine vom Auftraggeber bereitgestellte gleichwertige Vereinbarung kann an deren Stelle treten, sofern beide Parteien dies in Textform vereinbaren.
7.3 Hinsichtlich der Datenverarbeitung im Rahmen unseres Internetauftritts verweisen wir auf unsere Datenschutzerklärung.
7.4 Beide Parteien verpflichten sich, ihre eigenen Mitarbeiter und etwaige Subunternehmer zur Einhaltung der Vertraulichkeit und der datenschutzrechtlichen Bestimmungen zu verpflichten.
8.1 Bis zur vollständigen Bezahlung der vereinbarten Vergütung verbleiben sämtliche Rechte an den Arbeitsergebnissen (insbesondere Designs, Quellcode, Texte, Grafiken) bei CS-Company. Eine Nutzung durch den Auftraggeber vor vollständiger Bezahlung ist – vorbehaltlich notwendiger Test- und Abnahmehandlungen – nicht gestattet.
8.2 Mit vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung überträgt CS-Company dem Auftraggeber an den eigens für ihn erstellten Arbeitsergebnissen das ausschließliche, zeitlich und räumlich unbeschränkte sowie übertragbare Nutzungsrecht zur vertragsgemäßen Verwendung. Eine Bearbeitung und Weiterentwicklung durch den Auftraggeber oder durch von ihm beauftragte Dritte ist zulässig.
8.3 Nicht von der Rechteübertragung umfasst sind:
8.4 CS-Company darf die Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber zu Referenzzwecken nennen (Name, Branche, grobe Projektbeschreibung sowie Screenshots der erstellten Website) und auf eigenen Marketing-Materialien (Website, Portfolio, Social Media) zeigen. Die Referenznennung erfolgt nur mit vorheriger Zustimmung des Auftraggebers in Textform; die Zustimmung kann konkludent durch Freigabe eines vorgelegten Referenzentwurfs erfolgen. Eine erteilte Zustimmung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.
8.5 CS-Company ist berechtigt, im Footer der erstellten Website einen dezenten Urhebervermerk („Webdesign by CS-Company" oder gleichwertig, mit Verlinkung auf cs-company.eu) anzubringen. Auf Wunsch des Auftraggebers kann dieser Vermerk gegen eine einmalige Pauschale entfallen.
9.1 Projektverträge enden mit der vollständigen Erbringung und Abnahme der vereinbarten Leistungen. Laufende Serviceverträge haben eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten und verlängern sich automatisch um jeweils 12 Monate, sofern nicht mit einer Frist von 3 Monaten zum Vertragsende schriftlich gekündigt wird.
9.2 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund für CS-Company liegt insbesondere vor, wenn der Auftraggeber mit der Zahlung fälliger Beträge um mehr als 30 Tage in Verzug ist.
10.1 Web-Pflege- und Wartungsleistungen werden auf Grundlage eines gesonderten Pflegevertrags oder einer entsprechenden Leistungsvereinbarung erbracht. Der konkrete Leistungsumfang (z. B. Content-Updates, Plugin- und CMS-Updates, technische Wartung, Backups, Monitoring) ergibt sich aus der jeweiligen Vereinbarung.
10.2 Sofern nicht abweichend vereinbart, werden Pflegeleistungen montags bis freitags an bundeseinheitlichen Werktagen zwischen 09:00 und 17:00 Uhr (MEZ/MESZ) erbracht. Reaktionszeiten sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich im Pflegevertrag vereinbart wurden.
10.3 CS-Company schuldet bei der Web-Pflege ein ernsthaftes Bemühen um die Behebung von Störungen, jedoch keinen bestimmten Erfolg, soweit die Ursache außerhalb des Verantwortungsbereichs von CS-Company liegt (z. B. Fehler in Drittsoftware, Hosting-Provider-Ausfälle, Änderungen Dritter am Quellcode der Website).
10.4 Pflegepauschalen werden monatlich im Voraus in Rechnung gestellt. Über die Pauschale hinausgehende Leistungen werden nach der jeweils gültigen Stundensätze von CS-Company gesondert abgerechnet, sofern keine anderweitige Vereinbarung besteht.
10.5 Der Auftraggeber ist verpflichtet, CS-Company den notwendigen Zugang zur Website (z. B. Wix-, CMS- oder Hosting-Zugänge) bereitzustellen und Änderungen an der technischen Umgebung mit einem Vorlauf von mindestens einer Woche anzukündigen, sofern diese die Pflegeleistung beeinträchtigen können.
10.6 Die regelmäßige Datensicherung der Website obliegt dem Auftraggeber, soweit nicht ausdrücklich anderweitig vereinbart. Bei Datenverlust haftet CS-Company nur in dem Umfang, in dem ein Schaden auch bei ordnungsgemäßer und der Bedeutung der Daten angemessener Datensicherung durch den Auftraggeber entstanden wäre.
11.1 Bei Werkleistungen (insbesondere fertiggestellte Websites) ist eine Abnahme erforderlich. CS-Company teilt dem Auftraggeber die Fertigstellung in Textform (E-Mail genügt) mit und fordert ihn zur Abnahme auf.
11.2 Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Leistung innerhalb von 14 Tagen ab Aufforderung zu prüfen und die Abnahme zu erklären oder konkret und nachvollziehbar zu begründen, warum eine Abnahme verweigert wird.
11.3 Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Erklärung des Auftraggebers, gilt die Leistung als abgenommen, sofern die Nutzbarkeit nicht erheblich eingeschränkt ist (Abnahmefiktion). Gleiches gilt, wenn der Auftraggeber die Website produktiv einsetzt (z. B. Live-Schaltung, Verlinkung in Marketing-Maßnahmen) ohne Abnahme erklärt zu haben.
11.4 Unerhebliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme. Solche Mängel werden von CS-Company im Rahmen der Gewährleistung (§ 5) behoben.
11.5 Teilabnahmen sind möglich, soweit dies in der Natur der Leistung liegt oder ausdrücklich vereinbart wurde.
12.1 Der Auftraggeber stellt CS-Company alle für die Leistungserbringung erforderlichen Inhalte – insbesondere Texte, Bilder, Logos, Videos, Daten und sonstige Materialien – rechtzeitig in geeigneter Form zur Verfügung.
12.2 Der Auftraggeber sichert zu, dass er an sämtlichen bereitgestellten Inhalten alle erforderlichen Rechte (insbesondere Urheber-, Marken-, Persönlichkeits- und Datenschutzrechte) besitzt und CS-Company diese im Rahmen des Vertrags nutzen darf.
12.3 Der Auftraggeber stellt CS-Company von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die wegen einer Verletzung von Rechten Dritter durch die vom Auftraggeber bereitgestellten Inhalte gegen CS-Company geltend gemacht werden. Die Freistellung umfasst auch die notwendigen Kosten der Rechtsverteidigung (z. B. Anwalts- und Gerichtskosten).
12.4 CS-Company ist nicht verpflichtet, die vom Auftraggeber bereitgestellten Inhalte auf rechtliche Zulässigkeit (z. B. Urheber- oder Markenrechte) zu prüfen. Erkennt CS-Company jedoch offensichtliche Rechtsverletzungen, wird der Auftraggeber hierauf hingewiesen.
12.5 Stellt der Auftraggeber Inhalte verspätet, unvollständig oder in ungeeigneter Form bereit, ist CS-Company berechtigt, vereinbarte Termine entsprechend zu verschieben. Mehraufwand durch nachträgliche Änderungen oder unzureichende Vorgaben kann gesondert in Rechnung gestellt werden.
13.1 Bei Projektverträgen ist der Auftraggeber gemäß § 648 BGB berechtigt, den Vertrag jederzeit ganz oder teilweise zu kündigen. Die Kündigung bedarf der Textform.
13.2 Im Fall einer Kündigung durch den Auftraggeber ohne Verschulden von CS-Company ist CS-Company berechtigt, die vereinbarte Vergütung wie folgt zu verlangen:
13.3 Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass die ersparten Aufwendungen oder der anderweitige Erwerb höher waren als die Pauschale gemäß 13.2. Der Anspruch von CS-Company auf Nachweis im Einzelfall bleibt unberührt.
13.4 Bereits geleistete Anzahlungen werden auf die nach 13.2 zu zahlende Vergütung angerechnet. Ein Erstattungsanspruch des Auftraggebers besteht nur, soweit die geleistete Anzahlung den nach 13.2 zu zahlenden Betrag übersteigt.
13.5 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Parteien unberührt.
14.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
14.2 Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit Verträgen, denen diese AGB zugrunde liegen, ist – sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist – Osnabrück. CS-Company ist jedoch berechtigt, den Auftraggeber auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen.
14.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzlich zulässige Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
14.4 Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Textformerfordernisses selbst.
14.5 CS-Company behält sich vor, diese AGB mit Wirkung für die Zukunft anzupassen, soweit dies aufgrund geänderter gesetzlicher oder höchstrichterlich vorgegebener Rahmenbedingungen oder zur Anpassung an wesentliche Veränderungen des Leistungsangebots erforderlich ist. Bei laufenden Dauerschuldverhältnissen werden Änderungen dem Auftraggeber mindestens sechs Wochen vor Inkrafttreten in Textform mitgeteilt. Der Auftraggeber kann den Änderungen innerhalb von vier Wochen ab Zugang der Mitteilung in Textform widersprechen. Im Fall des Widerspruchs gelten die bisherigen AGB fort; CS-Company ist in diesem Fall berechtigt, das Vertragsverhältnis mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende ordentlich zu kündigen, sofern die unveränderten Bedingungen für CS-Company nicht zumutbar sind. Hierauf wird in der Änderungsmitteilung gesondert hingewiesen. Wesentliche Vertragsbestandteile (insbesondere Leistungsumfang und Vergütung) können nicht im Wege dieser Änderungsklausel angepasst werden; hierzu bedarf es einer ausdrücklichen Vereinbarung beider Parteien.